Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der DLAU Consulting GmbH
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der DLAU Consulting GmbH, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber") über Beratungs-, Schulungs- und IT-Sicherheitsdienstleistungen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Übersicht über unsere Dienstleistungen dar.
- Der Vertrag kommt durch Annahme eines schriftlichen Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines Projektvertrags zustande.
- Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
§ 3 Leistungen
-
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Beratung im Bereich IT-Sicherheit und Compliance
- Implementierung von Informationssicherheits-Managementsystemen (ISMS)
- Durchführung von Security Audits und Analysen
- NIS 2, ISO 27001 und KRITIS Compliance-Beratung
- Schulungen und Awareness-Maßnahmen
- Projektmanagement im Bereich IT-Sicherheit
- Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und mit der erforderlichen Sorgfalt. Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Beratung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
- Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen beiden Parteien. Mehrleistungen sind gesondert zu vergüten.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nach Aufwand auf Basis der im Angebot genannten Tagessätze oder als Festpreis gemäß Projektvertrag.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
- Bei Projekten mit einem Volumen über 10.000 EUR netto behält sich der Auftragnehmer vor, Abschlagszahlungen gemäß Projektfortschritt zu vereinbaren.
- Reisekosten und Auslagen werden, sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, gesondert nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
- Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu gehören insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Unterlagen, Daten und Zugängen zu IT-Systemen.
- Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zur Entgegennahme von Informationen und zur Erteilung notwendiger Freigaben befugt ist.
- Verzögerungen, die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich entsprechend.
§ 6 Vertraulichkeit
- Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort und besteht zeitlich unbegrenzt, sofern nicht anders vereinbart.
- Ausgenommen von der Vertraulichkeitspflicht sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einem Verstoß gegen diese Vereinbarung beruht.
§ 7 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
- Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
- Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Datenschutz
- Beide Vertragsparteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG, einhalten.
- Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, wird bei Bedarf ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
- Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 9 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
- Alle im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnisse, Konzepte, Dokumentationen und sonstige Werke sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den im Vertrag vereinbarten Zweck.
- Methoden, Werkzeuge, Frameworks und allgemeines Know-how, die der Auftragnehmer bei der Leistungserbringung einsetzt oder entwickelt, verbleiben beim Auftragnehmer.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
- Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag.
- Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist nicht erfüllt.
- Im Falle einer Kündigung hat der Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: April 2026
DLAU Consulting GmbH, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin